Unsere AGBs

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB) gelten zwischen der Firma Soundlux OG und dem Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte unabhängig davon, ob es sich um aktuelle oder künftige handelt, insbesondere für Sach- und Dienstleistungen, Verkauf, Vermietung und sonstigen Leistungen der Soundlux OG.
    2. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten ausschließlich unsere AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, welche auf unserer Website www.soundlux.at/agb abrufbar sind.
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Soundlux OG zustande. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, oder durch zweifelsfrei zu erkennendem Tätigwerden unsererseits in Bezug auf den Auftrag.
    3. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Der Kostenvoranschlag ist demnach unverbindlich, es sei denn, wir sagen dessen Verbindlichkeit zu. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird auf das Gesamtentgelt aufgerechnet, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
    1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Alle von uns genannten Preise, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, sind als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
    2. Bei einer Änderung des Leistungsumfanges oder durch vom Vertragspartner gewünschte Zusatzleistungen zum ursprünglichen Auftrag sind wir berechtigt, dem Vertragspartner den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
    3. Sofern nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart, wird die Hälfte des Entgeltes bei Vertragsabschluss, die andere Hälfte bei Leistungsbeginn zur Zahlung fällig. Werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, ist das Entgelt binnen 14 Tagen ab Rechnungsausstellung zu bezahlen.
    4. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung einzustellen und die Benützung der Mietgeräte ist mit sofortiger Wirkung untersagt. In diesem Fall haften wir nicht für daraus resultierende Ansprüche Dritter gegenüber dem Vertragspartner.
    5. Bei Zahlungsverzug gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (§ 456 UGB) bzw. der aktuell gesetzliche Verzugszinssatz (8,58% per 1.1.2021), bei unverschuldetem Zahlungsverzug beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 4% pro Jahr.
    6. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
    7. Für eine notwendige und zweckentsprechende Mahnung verpflichtet sich der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug für etwaige Betreibungskosten zur Bezahlung eines Pauschalbetrags von € 40,-. Wir sind berechtigt, darüber hinausgehende tatsächlich angefallene, notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten in Rechnung zu stellen.
    8. Unsere Ansprüche bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle von Verzögerungen oder vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages aus einem nicht in unserer Verantwortung liegenden Grund oder Ereignisses, sind wir berechtigt das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen.
    1. Die Soundlux OG kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten bspw. aber nicht ausschließlich, Annahmeverzug oder Zahlungsverzug als vereinbart. Kommt der Vertragspartner wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so können wir ebenso aus wichtigem Grund zurücktreten.
    2. Dem Vertragspartner wird das Recht eingeräumt, ohne besonderen Grund, vor dem vereinbarten Beginn unserer Leistungserbringung (nur bei Vermietung, Sach- und Dienstleistung), schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, es gelten nachstehende Stornogebühren:
      • 20% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno bis inklusive 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
      • 50% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno weniger als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
      • 75% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno weniger als 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
      • 100% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
    3. Bereits erbrachte Leistungen sowie anfallende Kosten werden unabhängig von den Stornogebühren iSd 4.2 jedenfalls dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Übersteigen demnach die tatsächlich angefallenen Kosten die oben ausgeführten Stornogebühren, sind die tatsächlich angefallenen Kosten über den Stornogebühren zu ersetzen.
    4. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners bleibt unser Recht, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Zweifel gilt eine Frist von 14 Tagen als angemessen.
    5. Im Falle unseres berechtigten Rücktritts sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 75 % des Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens vom Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch den Vertragspartner ist vom Verschulden unabhängig.
    1. Der Vertragspartner hat uns alle erforderlichen Informationen und Materialien (wie etwa Daten, Medien, Unterlagen etc.) zum Auftrag rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Weiters hat er uns über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren oder es findet eine gemeinsame Begehung des Veranstaltungsortes statt.
    2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns einen uneingeschränkten Zutritt am Veranstaltungsort zur Leistungserbringung zu ermöglichen.
    3. Der Vertragspartner hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden, insbesondere auch urheberrechtlicher Natur, einschließlich Anmeldung der Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen.
    4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Vertragspartner auf dessen Kosten beizustellen sowie für ausreichend dimensionierte Stromkreise ist zu sorgen.
    5. Der Vertragspartner hat für die Zeit der Leistungsausführung Verpflegung für Personal und Techniker und ein Zwischenlager für Leergut und Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen.
    1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Vertragspartners zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung sind ohne Rücksprache zulässig.
    2. Von uns weitergegebene Zeichnungen, Kopien, Leistungsangaben, verwendete Materialien, Arbeits- und Verbrauchsmittel, sind nur annähernd, ebenso zugesagte Auf- und Abbauzeiten.
    3. Wir behalten uns das Recht vor, bei angebotenen Mietgeräten auf vergleichbare Geräte auszuweichen.
    4. Ist uns der Abtransport von Geräten und Material aufgrund uns nicht zurechenbarer Umstände nicht unverzüglich möglich (z.B. aufgrund geltenden Nachtfahrverbotes), werden diese zwischenzeitig in geeigneter Weise auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners am Veranstaltungsort gelagert.
    5. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung des Vertragspartners.
    1. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
    2. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
    3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Vertragspartner ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
    4. Sofern der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten unter Punkt 5. nicht nachkommt, kann ein dadurch entstehender Mehraufwand in Rechnung gestellt werden. Ein durch Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners verursachter Verzug unserer Leistungserbringung, kann uns nicht zugerechnet werden.
    1. Die Gefahr für von uns angelieferten und am Erfüllungsort (Veranstaltungsort) gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Vertragspartner. Vom Vertragspartner verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
    2. Der Vertragspartner trägt die Transportgefahr, auch wenn wir im Einzelfall die gesondert abzugeltende Lieferung übernommen haben. Der Vertragspartner wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern.
    3. Schäden an (unseren) Geräten durch fehlerhafte Stromversorgung am Veranstaltungsort (z.B. Überspannung) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
    1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum.
    2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
    3. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
    4. Der Vertragspartner hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. Kommt der Vertragspartner nicht diesen Pflichten nach, haftet er für den entstandenen Schaden.
    5. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
    1. Stellt der Vertragspartner Unterlagen (Fotos, Logos, Musik, Videos etc.) zur Verfügung, ist er verpflichtet diese auf bestehende Urheber-, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und die benötigten Rechte gegebenenfalls zu erwerben. Der Vertragspartner räumt Soundlux OG ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, um den Auftrag ordnungsgemäß durchführen zu können.
    2. Werden Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Leistung bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen. Wir haften nicht für eine Verletzung derartiger Rechte.
    3. Der Vertragspartner hat uns bei Verletzungen gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.
    4. Nutzungsrechte sind vom Vertragspartner zu erwirken und trägt dieser anfallende Entgelte, einschließlich AKM Gebühren oder GIS- Gebühren.
    1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, sind unser geistiges Eigentum.
    2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
    3. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
    4. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
    1. Im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte Geräte, Zubehör und ähnliches (in Folge Mietgeräte), werden dem Vertragspartner in einwandfreiem Zustand übergeben. Mit Übergabe bzw. vertragsgemäßer Bereithaltung zur Abholung oder beim Eintreffen der Mietgeräte am Verwendungsort beginnt die Mietdauer. Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnen Tag zu bezahlen. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, wird für die Dauer der Zeitüberschreitung ebenfalls pro angefangenen Tag ein Mietentgelt verrechnet.
    2. Sämtliche Mietgeräte stehen im Eigentum oder unter Verfügungsberechtigung der Soundlux OG.
    3. Vom Vertragspartner sind die überlassenen Gegenstände gegen jedwedes Schadensereignis (Beschädigung einschließlich Vandalismus, Diebstahl, Veruntreuung oder sonstiges Abhandenkommen) zu versichern und er haftet bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts (Neuwert).
    4. Von einem Schadensereignis hat der Vertragspartner uns umgehend zu benachrichtigen.
    5. Der Vertragspartner hat die Mietgeräte zu pflegen und er hat nur fachkundige Personen zur Bedienung, Auf- und Abbau der Geräte einzusetzen.
    6. Der Vertragspartner ist auch für Schäden an für die Veranstaltung zur Verfügung gestelltem Material, die vor oder während der Veranstaltung durch das Personal des Vertragspartners oder durch an der Veranstaltung teilnehmenden Personen entstanden sind, verantwortlich und trägt die entstandenen Kosten zur Gänze und impliziert den Ersatz des Mietgegenstandes (zum Neuwert).
    7. Der Vertragspartner hat sich bei Übergabe der Mietgeräte davon zu überzeugen, dass die Lieferung vollständig und ordnungsgemäß erfolgt ist.
    8. Der Vertragspartner hat von uns überlassene Geräte, Zubehör und sonstige Gegenstände vor Witterungs-, Fremdeinflüssen und sonstigen äußeren Einflüssen in geeigneter Weise zu schützen, andernfalls sind wir berechtigt, entsprechende Schutzmaßnahmen auf Kosten des Vertragspartners zu treffen.
    9. Die tatsächliche Mietdauer endet erst bei Rückgabe der Mietgeräte an uns. Die Mietgeräte werden nach ihrer Rückgabe eingehend geprüft und Schäden unverzüglich bekanntgegeben. Werden Mietgeräte stark verunreinigt retourniert, hat der Vertragspartner die für die Reinigung anfallenden Kosten zur Gänze zu ersetzen. Bei Nichtbenutzung bzw. Nichtabholung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug vom Mietpreis nicht gewährt. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte oder sofern diese nicht abgeholt werden, ist der gesamte Mietpreis zu bezahlen, es sei denn es wurde diesbezüglich eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen.
    10. Die Überlassung von uns auf Zeit zur Verfügung gestellter Geräte, Zubehör und ähnliches an Dritte, ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
    1. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse befreien Soundlux OG für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.
    2. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Vertragspartner und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Rücktritt oder Stornierung (Punkt 4.) einverstanden ist.
    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
    2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Vertragspartner die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
    3. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich und spätestens binnen 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben.
    4. Verdeckte Mängel sind auch stets unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
    5. Für Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Vertragspartner oder in dessen Auftrag von Dritten gekauft oder angemietet wurden wird von Seiten von Soundlux OG keine wie auch immer geartete Haftung oder Gewährleistung übernommen.
    6. Bei Vorliegen von Mängeln, abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die Soundlux OG das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
    7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Vertragspartners nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. Die Beweislast liegt beim Vertragspartner.iSd 4.2 jedenfalls dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Übersteigen demnach die tatsächlich angefallenen Kosten die oben ausgeführten Stornogebühren, sind die tatsächlich angefallenen Kosten über den Stornogebühren zu ersetzen. 4.3. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners bleibt unser Recht, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Zweifel gilt eine Frist von 14 Tagen als angemessen. 4.4. Im Falle unseres berechtigten Rücktritts sind wi Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, nachlässige und unrichtige Behandlung und Handlungen Dritter ausgeschlossen.
    1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, haften wir bei Schäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Davon abgesehen sind Personenschäden, für deren schuldhafte und rechtswidrige Verursachung durch uns oder uns zurechenbare Dritte wir jedenfalls haften. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind bei sonstigem Verfall binnen zwölf Monaten ab Kenntnis vom Schaden geltend zu machen.
    2. Gegenüber dem Vertragspartner ist die Haftung auf den Preis der Waren, die Gegenstand des Anspruchs sind und mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen betrieblichen Haftpflichtversicherung beschränkt.
    3. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unseren Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Vertragspartner zufügen.
    4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Vertragspartner oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Die Beweislast liegt beim Vertragspartner. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung nach dem Stand der Technik notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
    1. Die Soundlux OG legt besonderen Wert auf die Einhaltung von Datenschutz. Die Datenschutzerklärung der Soundlux OG ist abrufbar unter www.soundlux.at/legal/datenschutz/. Die Soundlux OG speichert und nutzt personenbezogene Daten (Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon, Ansprechperson und Website) des Vertragspartners zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehungen.
    2. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.
    1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    2. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt (Salvatorische Klausel).
    3. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Vertragspartner ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
    4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Das gilt auch bei einem Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis.