Unsere AGBs
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Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB) gelten
zwischen der Firma Soundlux OG und dem Vertragspartner für alle
Rechtsgeschäfte unabhängig davon, ob es sich um aktuelle oder
künftige handelt, insbesondere für Sach- und Dienstleistungen,
Verkauf, Vermietung und sonstigen Leistungen der Soundlux OG.
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Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten
ausschließlich unsere AGB in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Fassung, welche auf unserer Website
www.soundlux.at/agb abrufbar sind.
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Angebot/Vertragsabschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
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Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die
Soundlux OG zustande. Dies kann mündlich oder schriftlich
erfolgen, oder durch zweifelsfrei zu erkennendem Tätigwerden
unsererseits in Bezug auf den Auftrag.
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Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es
kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Der Kostenvoranschlag ist demnach unverbindlich, es sei denn,
wir sagen dessen Verbindlichkeit zu. Kostenvoranschläge sind
entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt
wird auf das Gesamtentgelt aufgerechnet, wenn aufgrund dieses
Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
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Preise und Zahlungsbedingungen
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Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu
verstehen. Alle von uns genannten Preise, sofern nichts anderes
ausdrücklich vermerkt ist, sind als Nettopreise zzgl.
gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
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Bei einer Änderung des Leistungsumfanges oder durch vom
Vertragspartner gewünschte Zusatzleistungen zum ursprünglichen
Auftrag sind wir berechtigt, dem Vertragspartner den
erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
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Sofern nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart, wird
die Hälfte des Entgeltes bei Vertragsabschluss, die andere
Hälfte bei Leistungsbeginn zur Zahlung fällig. Werden keine
abweichenden Vereinbarungen getroffen, ist das Entgelt binnen 14
Tagen ab Rechnungsausstellung zu bezahlen.
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Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir
berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem
Vertrag mit sofortiger Wirkung einzustellen und die Benützung
der Mietgeräte ist mit sofortiger Wirkung untersagt. In diesem
Fall haften wir nicht für daraus resultierende Ansprüche Dritter
gegenüber dem Vertragspartner.
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Bei Zahlungsverzug gelten die jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften (§ 456 UGB) bzw. der aktuell gesetzliche
Verzugszinssatz (8,58% per 1.1.2021), bei unverschuldetem
Zahlungsverzug beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 4% pro
Jahr.
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Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer
ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
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Für eine notwendige und zweckentsprechende Mahnung verpflichtet
sich der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug für
etwaige Betreibungskosten zur Bezahlung eines Pauschalbetrags
von € 40,-. Wir sind berechtigt, darüber hinausgehende
tatsächlich angefallene, notwendige und zweckentsprechende
Betreibungskosten in Rechnung zu stellen.
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Unsere Ansprüche bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg
der Veranstaltung. Im Falle von Verzögerungen oder vorzeitiger
Beendigung des Leistungsvertrages aus einem nicht in unserer
Verantwortung liegenden Grund oder Ereignisses, sind wir
berechtigt das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche
Vertragszeit zu berechnen.
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Rücktrittsrecht/Stornogebühr
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Die Soundlux OG kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag
zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten bspw. aber nicht
ausschließlich, Annahmeverzug oder Zahlungsverzug als
vereinbart. Kommt der Vertragspartner wesentlichen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nach, so können wir ebenso aus wichtigem
Grund zurücktreten.
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Dem Vertragspartner wird das Recht eingeräumt, ohne besonderen
Grund, vor dem vereinbarten Beginn unserer Leistungserbringung
(nur bei Vermietung, Sach- und Dienstleistung), schriftlich vom
Vertrag zurückzutreten, es gelten nachstehende Stornogebühren:
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20% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno bis inklusive 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
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50% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno weniger als 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
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75% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno weniger als 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
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100% der Summe des bestätigten Angebotes bei Storno weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
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Bereits erbrachte Leistungen sowie anfallende Kosten werden
unabhängig von den Stornogebühren iSd 4.2 jedenfalls dem
Vertragspartner in Rechnung gestellt. Übersteigen demnach die
tatsächlich angefallenen Kosten die oben ausgeführten
Stornogebühren, sind die tatsächlich angefallenen Kosten über
den Stornogebühren zu ersetzen.
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Bei Annahmeverzug des Vertragspartners bleibt unser Recht, nach
angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Zweifel
gilt eine Frist von 14 Tagen als angemessen.
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Im Falle unseres berechtigten Rücktritts sind wir berechtigt,
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 75 % des
Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis eines tatsächlichen
Schadens vom Vertragspartner in Rechnung zu stellen. Die
Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch den
Vertragspartner ist vom Verschulden unabhängig.
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Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
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Der Vertragspartner hat uns alle erforderlichen Informationen
und Materialien (wie etwa Daten, Medien, Unterlagen etc.) zum
Auftrag rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Weiters hat er uns
über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren oder es findet
eine gemeinsame Begehung des Veranstaltungsortes statt.
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns einen
uneingeschränkten Zutritt am Veranstaltungsort zur
Leistungserbringung zu ermöglichen.
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Der Vertragspartner hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter
sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden,
insbesondere auch urheberrechtlicher Natur, einschließlich
Anmeldung der Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen.
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Die für die Leistungsausführung einschließlich des
Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom
Vertragspartner auf dessen Kosten beizustellen sowie für
ausreichend dimensionierte Stromkreise ist zu sorgen.
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Der Vertragspartner hat für die Zeit der Leistungsausführung
Verpflegung für Personal und Techniker und ein Zwischenlager für
Leergut und Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen.
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Leistungsausführung (Aufbau, Betrieb, Abbau)
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Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs-
und Erweiterungswünsche des Vertragspartners zu berücksichtigen,
wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den
Vertragszweck zu erreichen. Zumutbare sachlich gerechtfertigte
geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung sind ohne
Rücksprache zulässig.
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Von uns weitergegebene Zeichnungen, Kopien, Leistungsangaben,
verwendete Materialien, Arbeits- und Verbrauchsmittel, sind nur
annähernd, ebenso zugesagte Auf- und Abbauzeiten.
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Wir behalten uns das Recht vor, bei angebotenen Mietgeräten auf
vergleichbare Geräte auszuweichen.
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Ist uns der Abtransport von Geräten und Material aufgrund uns
nicht zurechenbarer Umstände nicht unverzüglich möglich (z.B.
aufgrund geltenden Nachtfahrverbotes), werden diese
zwischenzeitig in geeigneter Weise auf Gefahr und Kosten des
Vertragspartners am Veranstaltungsort gelagert.
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Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen
in der Verantwortung des Vertragspartners.
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Leistungsfristen und Termine
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Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner
zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch oder
ein Rücktrittsrecht zusteht.
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Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn
deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
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Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem
Vertragspartner ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat
schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu
erfolgen.
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Sofern der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten unter
Punkt 5. nicht nachkommt, kann ein dadurch entstehender
Mehraufwand in Rechnung gestellt werden. Ein durch Verletzung
der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners verursachter Verzug
unserer Leistungserbringung, kann uns nicht zugerechnet werden.
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Transport und Gefahrtragung
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Die Gefahr für von uns angelieferten und am Erfüllungsort
(Veranstaltungsort) gelagerten oder montierten Materialien und
Geräten trägt der Vertragspartner. Vom Vertragspartner
verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
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Der Vertragspartner trägt die Transportgefahr, auch wenn wir im
Einzelfall die gesondert abzugeltende Lieferung übernommen
haben. Der Vertragspartner wird sich gegen dieses Risiko
entsprechend versichern.
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Schäden an (unseren) Geräten durch fehlerhafte Stromversorgung
am Veranstaltungsort (z.B. Überspannung) gehen zu Lasten des
Vertragspartners.
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Eigentumsvorbehalt (Kauf)
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Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller
Kosten und Spesen unser Eigentum.
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Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese
rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des
Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
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Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir bei
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, unsere Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
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Der Vertragspartner hat uns von der Eröffnung des Konkurses über
sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware
unverzüglich zu verständigen. Kommt der Vertragspartner nicht
diesen Pflichten nach, haftet er für den entstandenen Schaden.
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In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
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Schutzrechte Dritter / AKM
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Stellt der Vertragspartner Unterlagen (Fotos, Logos, Musik,
Videos etc.) zur Verfügung, ist er verpflichtet diese auf
bestehende Urheber-, Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter
zu prüfen und die benötigten Rechte gegebenenfalls zu erwerben.
Der Vertragspartner räumt Soundlux OG ein nicht ausschließliches
Nutzungsrecht ein, um den Auftrag ordnungsgemäß durchführen zu
können.
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Werden Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir
berechtigt, die Leistung bis zur Klärung der Rechte Dritter
einzustellen. Wir haften nicht für eine Verletzung derartiger
Rechte.
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Der Vertragspartner hat uns bei Verletzungen gegenüber Dritten
schad- und klaglos zu halten.
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Nutzungsrechte sind vom Vertragspartner zu erwirken und trägt
dieser anfallende Entgelte, einschließlich AKM Gebühren oder
GIS- Gebühren.
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Geistiges Eigentum
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Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die
von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind,
sind unser geistiges Eigentum.
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Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der
bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe,
Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung
einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
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Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung
des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten
gegenüber.
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Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns
zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich
unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande
kommt.
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Besondere Bestimmungen zur Vermietung von Geräten
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Im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellte Geräte,
Zubehör und ähnliches (in Folge Mietgeräte), werden dem
Vertragspartner in einwandfreiem Zustand übergeben. Mit Übergabe
bzw. vertragsgemäßer Bereithaltung zur Abholung oder beim
Eintreffen der Mietgeräte am Verwendungsort beginnt die
Mietdauer. Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnen Tag zu
bezahlen. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, wird für
die Dauer der Zeitüberschreitung ebenfalls pro angefangenen Tag
ein Mietentgelt verrechnet.
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Sämtliche Mietgeräte stehen im Eigentum oder unter
Verfügungsberechtigung der Soundlux OG.
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Vom Vertragspartner sind die überlassenen Gegenstände gegen
jedwedes Schadensereignis (Beschädigung einschließlich
Vandalismus, Diebstahl, Veruntreuung oder sonstiges
Abhandenkommen) zu versichern und er haftet bis zur Höhe des
Wiederbeschaffungswerts (Neuwert).
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Von einem Schadensereignis hat der Vertragspartner uns umgehend
zu benachrichtigen.
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Der Vertragspartner hat die Mietgeräte zu pflegen und er hat nur
fachkundige Personen zur Bedienung, Auf- und Abbau der Geräte
einzusetzen.
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Der Vertragspartner ist auch für Schäden an für die
Veranstaltung zur Verfügung gestelltem Material, die vor oder
während der Veranstaltung durch das Personal des
Vertragspartners oder durch an der Veranstaltung teilnehmenden
Personen entstanden sind, verantwortlich und trägt die
entstandenen Kosten zur Gänze und impliziert den Ersatz des
Mietgegenstandes (zum Neuwert).
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Der Vertragspartner hat sich bei Übergabe der Mietgeräte davon
zu überzeugen, dass die Lieferung vollständig und ordnungsgemäß
erfolgt ist.
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Der Vertragspartner hat von uns überlassene Geräte, Zubehör und
sonstige Gegenstände vor Witterungs-, Fremdeinflüssen und
sonstigen äußeren Einflüssen in geeigneter Weise zu schützen,
andernfalls sind wir berechtigt, entsprechende Schutzmaßnahmen
auf Kosten des Vertragspartners zu treffen.
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Die tatsächliche Mietdauer endet erst bei Rückgabe der
Mietgeräte an uns. Die Mietgeräte werden nach ihrer Rückgabe
eingehend geprüft und Schäden unverzüglich bekanntgegeben.
Werden Mietgeräte stark verunreinigt retourniert, hat der
Vertragspartner die für die Reinigung anfallenden Kosten zur
Gänze zu ersetzen. Bei Nichtbenutzung bzw. Nichtabholung
gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein
Abzug vom Mietpreis nicht gewährt. Bei Nichtbenutzung gemieteter
Geräte oder sofern diese nicht abgeholt werden, ist der gesamte
Mietpreis zu bezahlen, es sei denn es wurde diesbezüglich eine
ausdrückliche Vereinbarung getroffen.
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Die Überlassung von uns auf Zeit zur Verfügung gestellter
Geräte, Zubehör und ähnliches an Dritte, ist nur mit unserer
Zustimmung zulässig.
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Höhere Gewalt
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Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse befreien Soundlux
OG für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden
Leistung, ohne dass dem Vertragspartner dadurch Ansprüche auf
Preisminderung entstehen.
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Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona
Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Vertragspartner und uns bewusst
und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der
Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er mit den
Rechtsfolgen bei Rücktritt oder Stornierung (Punkt 4.)
einverstanden ist.
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Gewährleistung
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
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Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung
der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der
Vertragspartner die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen
hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
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Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum
Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der
Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind unverzüglich und spätestens binnen 7 Tagen nach
Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels
bekanntzugeben.
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Verdeckte Mängel sind auch stets unverzüglich nach deren
Entdeckung zu rügen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, gilt die
Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht
auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen
Fällen ausgeschlossen.
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Für Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom
Vertragspartner oder in dessen Auftrag von Dritten gekauft oder
angemietet wurden wird von Seiten von Soundlux OG keine wie auch
immer geartete Haftung oder Gewährleistung übernommen.
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Bei Vorliegen von Mängeln, abgesehen von jenen Fällen, in denen
von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich
die Soundlux OG das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach
seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu
erfüllen.
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Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen
Anlagen des Vertragspartners nicht in technisch einwandfreiem
und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten
Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal
für den Mangel ist. Die Beweislast liegt beim Vertragspartner.iSd 4.2 jedenfalls dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Übersteigen demnach die tatsächlich angefallenen Kosten die oben
ausgeführten Stornogebühren, sind die tatsächlich angefallenen Kosten über den Stornogebühren zu ersetzen.
4.3. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners bleibt unser Recht, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Zweifel
gilt eine Frist von 14 Tagen als angemessen.
4.4. Im Falle unseres berechtigten Rücktritts sind wi
Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, nachlässige
und unrichtige Behandlung und Handlungen Dritter ausgeschlossen.
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Schadenersatz und Haftung
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Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten,
haften wir bei Schäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ein
Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Davon abgesehen sind
Personenschäden, für deren schuldhafte und rechtswidrige
Verursachung durch uns oder uns zurechenbare Dritte wir
jedenfalls haften. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners
sind bei sonstigem Verfall binnen zwölf Monaten ab Kenntnis vom
Schaden geltend zu machen.
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Gegenüber dem Vertragspartner ist die Haftung auf den Preis der
Waren, die Gegenstand des Anspruchs sind und mit dem
Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen
betrieblichen Haftpflichtversicherung beschränkt.
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Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unseren
Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem
Vertragspartner zufügen.
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Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße
Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von
Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage,
Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den
Vertragspartner oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder
natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den
Schaden war. Die Beweislast liegt beim Vertragspartner. Ebenso
besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung nach dem Stand
der Technik notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich
die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
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Datenschutz
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Die Soundlux OG legt besonderen Wert auf die Einhaltung von
Datenschutz. Die Datenschutzerklärung der Soundlux OG ist
abrufbar unter
www.soundlux.at/legal/datenschutz/.
Die Soundlux OG speichert und nutzt personenbezogene Daten
(Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon, Ansprechperson
und Website) des Vertragspartners zur Abwicklung der
abgeschlossenen Vertragsbeziehungen.
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Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung
gespeichert und darüber hinaus, solange gesetzliche
Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus dem
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden können oder sonstige
berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen.
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Schlussbestimmungen
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Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss
internationaler Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
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Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt
(Salvatorische Klausel).
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Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem
Vertragspartner ist das für unseren Sitz örtlich zuständige
Gericht.
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich
vorzunehmen. Das gilt auch bei einem Abgehen vom
Schriftlichkeitserfordernis.